… ein juristischer Begriff, der immer dann auftaucht, wenn gefährliche Tiere, meist schlecht erzogene starke Hunde, Menschen angegriffen haben.
Kürzlich hat ein Bekannter genau diesen Begriff auf die Jugendlichen angewendet, die in letzter Zeit immer wieder dadurch auffallen, dass sie mit Messern aufeinander losgehen. Der Vergleich hat mich zuerst verstört wegen seiner brutalen Drastik, ich musste mir aber dann sagen, ja, mein Bekannter hat recht: Es geht um das Verwahren.
Die meisten dieser Kinder haben Migrationshintergrund, und sie werden von unserer Gesellschaft irgendwo verwahrt. In Heimen, in Brennpunktschulen, in Ausländervierteln. Und das ist fahrlässig.
Ein UMF (unbegleiteter minderjähriger Flüchtling – welch ein Ausdruck!) verbringt die Zeit bis zu seinem 18. Geburtstag in einem Heim. Dort wird er für gewöhnlich äußerst kurz gehalten und von allen möglichen Kontakten zu Einheimischen fern gehalten. Auf seine dringendsten Bedürfnisse geht niemand ein. Integration? Fehlanzeige!
In größeren Städten gibt es Brennpunktschulen. Dahin kommen nur noch Kinder, die schlecht bis gar nicht Deutsch können und die unterschiedlichsten Muttersprachen haben. Sie werden auf Deutsch von Lehrer*innen unterrichtet, auf die die Bezeichnung „heroisch“ zutrifft, und lernen natürlich trotzdem viel zu wenig, um eine echte Zukunft zu haben. Integration? Fehlanzeige!
Und die Familien! Alle im gleichen Viertel! Die Einheimischen gehen unter! – Es ist aber schon klar, dass Leute mit wenig Einkommen dorthin ziehen, wo das Wohnen billig ist, und dass man, wenn man überall abgelehnt wird, einen Platz sucht, wo auch noch andere sind, die einen verstehen. Integration? Fehlanzeige!
Das Problem mit den gewaltbereiten Jugendlichen aus dem Migrantenmilieu scheint also durchaus von der österreichischen Gesellschaft hausgemacht und selbstverschuldet zu sein: Verwahren allein ist leider zu wenig. Es ist wohl bequem, aber eben äußerst fahrlässig. „Es ist egal, ob ich gut bin oder böse … “ ist ein Resultat fahrlässiger Verwahrung.